Arbeitsrecht
Wir beraten Sie gerne in sämtlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts. Insbesondere in den folgenden Bereichen des Arbeitsrechts sind wir regelmäßig tätig:
- Arbeitsverhältnisse (Begründung von Dienst- und Arbeitsverträgen / ordentliche und außerordentliche Kündigung / Anfechtung / Aufhebung von Arbeitsverträgen)
- Betriebsübergänge nach § 613a BGB
- Individualarbeitsrecht (Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers, Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung, Teilzeit-/ Befristungsgesetz, Schadensersatzansprüche, Haftungsfragen, Mutterschutz, Arbeitszeugnis, Fortbildungen, Ausbildungsfragen, Gleichbehandlungsfragen, Urlaubsrecht)
- außergerichtliche Streitbeilegung (Abschluss von Aufhebungsverträgen)
- Kollektivarbeitsrecht (Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht, Streik, Betriebsverfassungsrecht, Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung des Betriebsrates, betriebliche Umstrukturierungen, Betriebsstilllegungen)
Bitte beachten Sie, dass in arbeitsrechtlichen Verfahren häufig knapp bemessene Fristen laufen!
Fachanwalt mit diesen Tätigkeitsschwerpunkten: RA Michael Struck (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
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