Bau- u. Architektenrecht
Wir beraten und vertreten regelmäßig Bauherren, Bauunternehmer und Architekten in bau- und architektenrechtlichen Fragen. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere die folgenden Angelegenheiten:
- Bauverträge
- Architektenverträge
- Beratung und Vertretung bei der Vertragsanbahnung (Prüfung der Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen)
- Baubegleitung
- Mängelbeseitigungsansprüche / Schadensersatzansprüche / Leistungsverzögerungen / Anspruchsdurchsetzung
- Vergabeverfahren nach der VOB
- Honoraranfragen im Architektenrecht nach der HOAI
- Architektenhaftung
- Selbständiges Beweissicherungsverfahren
Fachanwalt mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt: RA Michael Struck (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)
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