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Erbrecht

Unsere Kanzlei ist schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig. Insbesondere in den folgenden Bereichen des Erbrechts beraten und vertreten wir unsere Mandantschaft:

 

 

Wenn Sie eine erbrechtliche Anordnung treffen wollen, beraten wir Sie gerne über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, die sich Ihnen in diesem Zusammenhang bieten. Wir können aus Erfahrung sagen, dass es häufig ratsam ist, eine von den gesetzlichen Vorgaben abweichende erbrechtliche Regelung zu treffen, denn die gesetzlichen Erbfolgeregelungen stellen sich in vielen Erbfällen als ungeeignet und wirtschaftlich nachteilhaft dar. Insbesondere im unternehmerischen Bereich ist eine frühzeitige Regelung der Nachfolgefragen von entscheidender Bedeutung. Aber auch im privaten Bereich können Familien mit mittleren oder kleineren Vermögensmassen oftmals durch testamentarische Verfügungen erhebliche Steuervorteile generieren.

Eine gelungene Erbfolgeregelung zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers bzw. der Erblasserin konsequent umsetzt und dabei zugleich die steuerrechtlichen Freibetrags- und Vergünstigungsregelungen optimal ausnutzt.

Über diese und andere Fragen des Erbrechts können wir Sie gerne auch im Rahmen einer so genannten anwaltlichen Erstberatung grundlegend beraten.

 

Anwälte mit diesen Tätigkeitsschwerpunkten:

RA und Notar Dr. Hanns-Georg Fricke

RA und Mediator Sebastian Alexander Fricke




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