Kosten
Wir legen großen Wert auf ein transparentes und verlässliches Vergütungssystem. Aus diesem Grunde ist es für uns als eine moderne Kanzlei eine Selbstverständlichkeit, dass die Kostenfrage bei jedem Mandat angesprochen und im Vorfeld abgeklärt wird.
Grundsätzlich werden die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Maßgeblich für die Kostenhöhe ist nach dem RVG der so genannte Gegenstandswert, wobei auch die Art der anwaltlichen Tätigkeit (außergerichtlich oder gerichtlich) Einfluss auf die Kosten hat. Sofern eine Vergütung nach dem RVG im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit nicht geeignet sein sollte, die durch die Mandatsbearbeitung anfallenden Kosten der Kanzlei zu decken, besteht die Möglichkeit, unseren Aufwand nach dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand oder aber auf der Grundlage einer im Vorfeld festgelegten Pauschalvereinbarung abzurechnen. Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung belaufen sich nach dem RVG unabhängig vom Gegenstandswert auf maximal 190,- € zzgl. gesetzl. MwSt. Das Erstberatungsgespräch umfasst die erste grundlegende Besprechung der Angelegenheit. Es dient der Vertrauensbildung, der Aufklärung des Sachverhalts und der Erfassung der rechtlichen Probleme des Falles. Einfach gelagerte Rechtsfälle können mitunter im Rahmen einer Erstberatung abschließend geklärt werden.
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