Öffentliches Baurecht
Unsere auf Baurecht spezialisierte Kanzlei berät und vertritt in dem Bereich des öffentlichen Baurechts Privatpersonen, Kommunen, Industriebetriebe, Einzelhandelsunternehmen und Bauunternehmer. Insbesondere in den folgenden Bereichen des öffentlichen Baurechts sind wir regelmäßig tätig:
- Baugenehmigungs- und Bauvorbescheidsverfahren
- Nachbarliche Abwehransprüche gegen Bauvorhaben
- Bebauungsplanverfahren und Flächennutzungsplanverfahren
- Bauaufsichtsbehördliche Anordnungen (Beseitigungsverfügungen)
- Abwehr heranrückender Wohnbebauungen
- Abwehr heranrückender Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe
- Enteignungs- und Umlegungsverfahren
- Erschließungsfragen
- Veränderungssperren
- Zurückstellungen von Baugesuchen
- Städtebauliche Verträge
Anwälte mit diesen Tätigkeitsschwerpunkten: RA Dr. Hanns-Christian Fricke (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) RA Dr. Max Matthiesen RA Stefan Hansen RA Dr. Matthias Schütte
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