Umweltrecht
Dem Umweltrecht kommt eine erhebliche praktische Bedeutung zu, da es inzwischen kaum ein Vorhaben gibt, bei dem nicht eine Vielzahl umweltrechtlicher Vorschriften zu beachten sind. Wir beraten und vertreten Einzelpersonen, Kommunen, Einzelhandelsunternehmen und Investoren schwerpunktmäßig in den folgenden Bereichen des Umweltrechts:
- Immissionsschutzrecht (Verkehrslärm / Freizeitlärm / Sportlärm / Abgase / Geruchsbelastung)
- Nationaler und europäischer Naturschutz (Bundesnaturschutzgesetz, Biotopschutz, Artenschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Kohärenzausgleich)
- Umweltverträglichkeitsprüfungen
Anwälte mit diesen Tätigkeitsschwerpunkten: RA Dr. Hanns-Christian Fricke (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) RA Stefan Hansen RA Dr. Matthias Schütte
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